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Dienstag, 7. Juli 2009

die fdp enthüllt ihr asoziales gesicht

Zitat:

Bislang überließ die FDP das Thema "Hartz IV" ihrem möglichen Koalitionspartner CDU. Während die CDU einen Arbeitsdienst für Hartz IV Bezieher nach der Bundestagswahl plant, setzt der FDP Politiker Martin Lindner nach und plädiert für eine generelle Kürzung des Arbeitslosengeld II Satzes. Lindners Plan sieht vor, den ALG II Regelsatz von 359 auf 250 Euro abfallen zu lassen. Während die CDU Hartz IV Betroffene für den derzeit gültigen Regelsatz in den Arbeitsdienst schicken will, möchte Lindner erst Sanktionieren aussprechen und dann die Betroffenen im "kommunalen Bereich" schuften lassen. So sagte der FDP Politiker gegenüber dem Nachrichtensender "N24": "Der Regelsatz soll um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, wenn gleichzeitig den Menschen eine Möglichkeit geboten wird, im kommunalen Bereich was zu tun“.

Lindner empfindet es als "ungerecht", wenn Erwerbslose genauso viel Geld erhalten, wie ein "Busfahrer". So sagte Lindner gegenüber N24: "Denen kann ich nicht genau so viel überweisen wie einem, der morgens aufsteht und Busfahren geht. Das ist nicht gerecht". Zugleich unterstellt Lindner Hartz IV Beziehern eine generelle "Arbeitsunwilligkeit" trotz steigender Arbeitslosenzahlen. "Wir haben gerade in Berlin extrem viele Menschen, die sind gesund, die sind arbeitsfähig, und die haben schlichtweg keine Lust, zu arbeiten", so Martin Lindner in der Talkshow "Friedmann".

Nicht Mindestlöhne und gerechte Entlohnung stehen für den FDP Politiker zur Debatte, sondern eine Verschärfung der Verhältnisse. Während die FDP bewußt weiterhin einen neoliberalen Kurs trotz der Wirtschaftskrise fördert, sollen die Ärmsten dieser Gesellschaft noch schärfer drangsaliert werden. Die FDP will mit Steuergeschenken die Besserverdiener "entlasten", und Hartz IV Empfänger sollen ausgehungert und zum "Zwangsarbeitsdienst" geschickt werden. Das ist gelinde gesagt mehr als menschenverachtend und hat nicht im Geringsten etwas mit "Gerechtigkeit" zu tun.

(Quelle: gegen-hartz.de)

Damit ist auch klar: Sollte es nach der Bundestagswahl zu einer schwarz-gelben Koalition kommen, wird es zu einem Klassenkampf von oben kommen, wie es ihn seit dem Ende des Nationalsozialismus nicht gegeben hat.

Dienstag, 30. Juni 2009

zensursula lügt und täuscht weiter

Auszug aus der Begründung für internationale gemeinsame Zensurbestrebungen, aus einem Dokument unterzeichnet u.a. von Europol, BKA, Innocence in Danger und UNESCO unterzeichnet:

Zitat:

Nur rund 160 Staaten hätten überhaupt eine Gesetzgebung gegen die Vergewaltigung von Kindern, die von den Tätern aufgenommen und übers Netz "massenhaft verbreitet wird", monierte von der Leyen auf der Tagung; 95 Nationen hätten keine solche Gesetze.

(Quelle: Heise)

Das könnte daran liegen, dass in einigen Staaten jede Art von Pornographie von vornherein verboten ist. Dass diese Staaten keine eigenen Gesetze gegen Kinderpornographie haben, ist nur logisch. Dass Von der Leyen diese Tatsache aber bewusst verschweigt, ebenso.

/facepalm

Achja, zur Erinnerung: Die Sache mit der "massenhaften Verbreitung" wurde auch schon mehrfach als Erfindung der Bundesregierung entlarvt.

studiengebühren: working as intended.

Es wurde von Anfang gesagt, dass es so kommen würde. Es wurde von Anfang an seitens der Politik beschwichtigt. Es war auch ziemlich schnell klar, dass die befürchteten Auswirkungen genau die beabsichtigten sind:

Studiengebühren halten Menschen aus rein finanziellen Gründen vom Studium ab. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass weniger Leute aus "unteren Schichten" studieren können, und die 'Elite' mehr unter sich bleibt.

Working as intended.

Zitat:

Geldsorgen führen oft zu der Erwägung eines Studienverzichts beziehungsweise eines -abbruchs. Das hat eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter gut 4000 Abiturienten sowie Studenten in den ersten Semestern ergeben. Die Erhebung wurde im Auftrag des Reemtsma Begabtenförderungswerks im April 2009 durchgeführt. Sie ist jetzt komplett und als Kurzfassung veröffentlicht worden.

Für Abiturienten und Studienanfänger sind danach Finanzierungsprobleme der Hauptgrund für die Entscheidung gegen ein Hochschulstudium. Gut zwei Drittel aller Abiturienten befürchten zu hohe finanzielle Belastungen während des Studiums. Etwa jeder Dritte ist besorgt wegen der Anhäufung möglicher Schulden.

Die Absicht zu studieren ist direkt von der Finanzierbarkeit abhängig: 79 Prozent derjenigen Abiturienten, die keine Probleme bei der Finanzierung ihres Studiums erwarten, haben fest vor, zu studieren. Unter den Schulabgängern, die große Probleme bei der Studienfinanzierung erwarten, sind dies nur 44 Prozent.

(Quelle: Heise)

Montag, 29. Juni 2009

"krieg ist frieden", "mindestlohn ist armut"

Zitat:

Ein gesetzlicher Mindestlohn oder höhere Hartz-IV-Sätze beispielsweise haben negative Beschäftigungseffekte zur Folge und erhöhen somit das Armutsrisiko.

(Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW); Quelle: Junge Welt)

Meine erste Assoziation beim Lesen dieses Zitates war "Krieg ist Frieden"... Nun ja. Ein wenig Recht hat er ja doch. Menschenunwürdige Niedriglöhne wären dann nicht mehr so einfach möglich, wovon sicher das ein oder andere Unternehmen betroffen wäre und dicht machen könnte, da doch z.T. ganze Branchen inzwischen auf der Sklaverei per Arbeitsagentur aufgebaut sind.

Aber Herr Zimmermann hat ja mit seiner Formulierung schon erklärt, was seine Gedanken sind: Die Leute sollen beschäftigt werden, arbeiten als Selbstzweck, seien die Bedingungen noch so unwürdig und schikanös. Alles andere interessiert die herrschende Klasse schon lange nicht mehr (falls das überhaupt jemals anders war).

Dienstag, 23. Juni 2009

vergesst die fdp!

Die FDP ist, was den Schutz von Freiheit und Grundrechten angeht, genauso unglaubwürdig, wie die SPD schon längst nicht mehr für soziale Gerechtkeit steht. Niemand braucht sich der Illusion hingeben, die FDP würde in irgendeiner Form dem stetigen Grundrechteabbau im Wege stehen. Sie sind seit je her Steigbügelhalter für die CDU/CSU und würden genau wie diese das Grundgesetz zum Machterhalt ohne mit der Wimper zu zucken über Bord werfen.

Zitat:

Hessens Polizei soll bald wieder automatische Nummernschild-Lesegeräte aufstellen dürfen. Derzeit ruht ihr Einsatz wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein heute von CDU und FDP vorgestellter Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) verschafft ihnen eine neue Rechtsgrundlage. Er erlaubt ferner unter bestimmten Bedingungen das Abhören von Internet-Telefonaten und das Stören von Mobilfunkverbindungen.

(Quelle: Heise)

Montag, 22. Juni 2009

polizeiterror VXI

Man beachte auch folgende Passage:

Journalist: "Das ist Einschränkung von Pressefreiheit."
Polizist: "Ja, und?"

zensursula

Freitag, 19. Juni 2009

der endgültige beweis: kinderpornos waren nur vorgeschoben!

Ich beobachte schon eine Weile, wie die Vorhaben des Regimes, Freiheiten und Grundrechte zu beschneiden, von mal zu mal immer schneller und dreister werden. Diesmal ist es schon soweit, dass am Tag nach der Beschließung einer Internetzensur unter vorgeschobenem Vorwand dieser Vorwand bereits fallengelassen wird.

GESTERN NOCH WURDE IM BUNDESTAG BETEUERT, ES GINGE NUR UM KINDERPORNOGRAPHIE UND NICHTS ANDERES!

Braucht der deutsche Michel noch mehr Beweise, was für eine Junta da am Werk ist?

Zit1at:

CDU-Politiker bekräftigt Forderung nach Ausweitung der Netz-Sperren


Einzig und allein zur Bekämpfung von Kinderpornografie sei das Zugangserschwerungsgesetz gemeint, beteuerten Regierungsvertreter noch in der Debatte vor der Abstimmung. Wenige Stunden später preschte ein CDU-Abgeordneter vor: Eine Ausweitung auf so genannte Killerspiele werde "ernsthaft geprüft".

Wenige Stunden, nachdem der FDP-Politiker Max Stadler im Bundestag davor gewarnt hatte, Eingriffe in Freiheitsrechte seien in den letzten Jahren noch immer gegen alle Beteuerungen ausgeweitet worden, hat sich ein erster CDU-Politiker mit entsprechenden Begehrlichkeiten zu Wort gemeldet. Nach der Entscheidung des Bundestags für eine Sperrung von Kinderporno-Seiten brachte der Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, erneut die Idee ins Spiel, auch Seiten mit so genannten Killerspielen zu blockieren.

Die Wortmeldung bestätigt die Befürchtungen von Sperrlisten-Gegnern, mit den vom BKA durchgeführten Sperrmaßnahmen könnte in Deutschland eine Zensur-Infrastruktur entstehen, die sich auch gegen andere politisch missliebige Ziele richten lasse. Neben gewalthaltigen Spielen, die Strobl erstmals schon in der zweiten Juniwoche in die Diskussion gebracht hatte, soll es auch Diskussionen über Zensurmaßnahmen zugunsten der Musikindustrie sowie gegen Glücksspielangebote geben.

Strobl hatte erstmals am 11. Juni auf seiner Profilseite bei abgeordnetenwatch.de für eine Ausweitung argumentiert und damit für einige Unruhe gesorgt: "In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden."

Strobls Äußerungen war umgehend widersprochen worden. Die Regierung hatte in der letzten Bearbeitung ihres am Donnerstag beschlossen Zugangserschwerungsgesetzes gegen Kinderpornografie die dezidierte Nutzung des Gesetzes zu eben diesem Zweck festgeschrieben - wohl auch, um die Zensurdebatte zu beruhigen.

Von CDU- wie SPD-Seite hatte es vor der Verabschiedung noch einmal Versicherungen gegeben, das Gesetz sei nur zu diesem Zweck geschaffen worden und ausdrücklich nicht, um auch auf andere Themenbereiche angewandt zu werden. Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE hatte der medienpolitische Sprecher der SPD, Martin Dörmann, Anfang der Woche allerdings eingestanden, dass es hierüber keine Sicherheit geben könne: Gesetze ließen sich von zukünftigen Regierungen immer ändern.

Was zumindest Thomas Strobl nicht fern läge, wie er dem "Kölner Stadtanzeiger" nun erneut erklärte: "Wir prüfen das ernsthaft. Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein."

Uralt-Debatte: Ursache oder wohlfeiler Sündenbock?

So genannte Killerspiele werden in den letzten Jahren nach Gewalttaten von Jugendlichen gern als ursächlich genannt. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über einen kausalen Zusammenhang gibt es hier entgegen anderer Behauptungen jedoch nicht: Entsprechende Studien widersprechen sich. Das Thema ist auch unter Fachleuten heiß umstritten: Dass Gewalt-bereite Jugendliche auch gewalthaltige Spiele und Filme konsumieren, ist Konsens. Eine Gewalt hervorbringende Wirkung wird jedoch in Anbetracht von Millionen friedlicher Jugendlicher, die solche Spiele spielen, stark bezweifelt.

"Rechtsfrei" ist das Internet in Bezug auf indizierte Spiele in keiner Weise: In Deutschland greift ein System der Altersfreigaben, indizierte Spiele landen auf legalen Wegen erst gar nicht auf dem Markt. Bei den in der Diskussion immer wieder genannten Spielen geht es jedoch zum Teil um Titel, die in Deutschland mit oder ohne Jugendfreigabe zu haben sind. Damit geht es also eigentlich nicht darum, den Zugang zu illegalen Inhalten zu unterbinden, sondern um eine Verschärfung der Kriterien für Jugendfreigaben und damit verbundene Verbote. Das wegen seiner Bekanntheit in öffentlichen Diskussionen immer wieder genannte Counter-Strike hat in Deutschland eine Altersfreigabe ab 16 Jahre.

Die Diskussion um solche Fragen ist Jahrzehnte alt: Vor elektronischen Spielen waren es Videos, die nach Amokläufen regelmäßig als angeblich ursächlich in die Diskussion gebracht wurden. Als Hauptverdächtige für die Verursachung von Amokläufen galten in den Achtzigern und Neunzigern Filmfiguren wie Rambo oder die Horror-Figur Chucky. Auf dem Höhepunkt der damaligen Debatte machte sich der damalige US-Präsident Bill Clinton vergeblich für eine Zensur von Hollywood-Produktionen stark.

Die andere Seite der Debatte um diese Fragen dreht sich um das Waffenrecht: Das Recht über die Haltung von Waffen in Privathaushalten wurde ebenfalls am Donnerstag vom Bundestag verschärft. Künftig müssen Waffenbesitzer mit stichprobenartigen Kontrollbesuchen rechnen. Zu einem Verbot von Großkaliber-Waffen, wie sie von Elefantenjägern, Soldaten und Sportschützen eingesetzt werden, in Haushalten konnte sich die Regierung nicht durchringen: Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte ein entsprechendes Verbot vorgesehen, war aber bereits im Vorfeld entschärft worden. Allein das Mindestalter für das Schießen mit solchen Waffen wurde nun von 14 auf 18 Jahre hochgesetzt.

(Quelle: Spiegel Online)

Donnerstag, 11. Juni 2009

"three-strikes"-gesetz grundrechtswidrig

Auch das französische Verfassungsgericht hat nun geurteilt, dass das Gesetz, mittels dessen Rechteinhaber ohne Gerichtsverfahren die Trennung von Internetanschlüssen erwirken können, gegen das Grundrecht der Informamtionsfreiheit verstößt. Besonders bemerkenswert und erfreulich ist das Eingeständnis, dass in der heutigen Zeit der Zugang zum Internet ebenso elementarer Teil dieses Grundrechts ist. Daran sollten sich Politiker und Richter anderortens ein Beispiel nehmen.

Zitat:

Das Französische Verfassungsgericht hat den Einsprüchen von Abgeordneten der Sozialistischen Partei (PS) Frankreichs gegen das umstrittene "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" am heutigen Mittwoch stattgegeben. Mit dem Gesetz, dessen Einhaltung von der "Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des droits sur Internet" (HADOPI) überwacht werden soll, droht Internetnutzern die Kappung ihres Anschlusses, sollten sie wiederholt beim illegalen Herunterladen von geschützten Werken etwa über Web-Tauschbörsen erwischt werden. Die Nationalversammlung hatte das von Regierung und Senat ausgearbeitete Gesetz Anfang April mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP verabschiedet.

Die Richter im Palais Royal erklärten jedoch, dass das Gesetz gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. So schließe das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein. Und es sei die Aufgabe von Richtern (nicht der HADOPI), darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internet-Zugangssperre rechtfertigen. Eine ähnliche Haltung hatte zuvor schon das Europäische Parlament vertreten, das im Mai mehrheitlich gegen die Verabschiedung von Internet-Sperrklauseln im Rahmen des EU-Telecom-Pakets votierte.

"Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden", verdeutlichte damals der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro. Die französischen Verfassungsrichter bemängelten zudem, dass das von der Nationalversammlung durchgewunkene Gesetz zu Internet-Sperren den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletze. Dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses bei einer HADOPI-Sperrung selbst nachweisen müsse, dass nicht er für einen Urheberrechtsverstoß verantwortlich ist, sondern Dritte, sei verfassungswidrig.

(Quelle: Heise)