Zitat (Hervorherbungen von mir):
Die USA und die EU bereiten ein Datenschutzabkommen vor. Sexuelle Vorlieben oder Gewerkschaftsmitgliedschaften - für die innere Sicherheit ist alles relevant.
(...)
Ein solches transatlantisches Datenschutzabkommen soll künftig die Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA festlegen.
(...)
In dem 15-seitigen Papier, das der taz vorliegt, sind zwölf gemeinsame datenschutzrechtliche "Grundprinzipien" formuliert. Sie sollen regeln, unter welchen Bedingungen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste der USA und der EU künftig auf Datensätze des Partners zugreifen können - und zwar solche Daten, die die Behörden hüben wie drüben im Rahmen der Strafverfolgung erhoben haben.
Die Grundsätze haben es in sich. So wird im Prinzip 5 ausdrücklich erlaubt, Angaben über "ethnische Herkunft, politische Überzeugungen oder religiöse und philosophische Vorstellungen sowie Gewerkschaftsmitgliedschaft und Informationen zu Gesundheit und Sexualleben" zu übermitteln. Als Bedingung dafür muss lediglich "das einheimische Recht adäquaten Schutz" bieten. Eine nähere Definition, was unter diesem Schutz zu verstehen ist, fehlt allerdings.
(Quelle: taz.de)



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